Verhinderungspflege

Wer seine Angehörigen zu Hause pflegt, möchte selbst gern eine Auszeit /Urlaub nehmen oder kann selbst einmal krank werden und braucht Zeit, sich zu erholen. Wenn er die Pflege aus den genannten Gründen vorübergehend nicht ausüben kann, treten die Pflegekassen mit der so genannten "Verhinderungspflege" (§39, SGB XI) ein.

Sie ermöglicht es dem Pflegebedürftigen, auch während dieser Zeit in seiner gewohnten häuslichen Umgebung zu bleiben.

Ist dies nicht möglich, werden diese Leistungen auch bei Aufnahme in unsere Einrichtung gewährt und Sie sind bei uns herzlich willkommen.